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Lohnsteuerhilfeverein HILO in Dortmund
Sven Weisner

Über Sven Weisner 

Steuern sind kompliziert? Nicht mit mir! 

 

Mein Name ist Sven Weisner, und ich helfe Ihnen als Berater im Lohnsteuerhilfeverein HILO Dortmund dabei, Ihre Steuererklärung stressfrei und korrekt zu erledigen.

Ob Lohnsteuer, Freibeträge oder andere steuerliche Vorteile – ich kenne die besten Möglichkeiten, wie Sie Steuern sparen können. Viele Arbeitnehmer verschenken jedes Jahr Geld, weil sie ihre steuerlichen Möglichkeiten nicht voll ausschöpfen. Das muss nicht sein!
 

Gemeinsam prüfen wir Ihre Unterlagen, erstellen die Steuererklärung und kümmern uns um eventuelle Einsprüche. Sie müssen sich nicht mit komplizierten Steuerformularen herumschlagen oder Fristen im Blick behalten – das übernehme ich für Sie.

Treten Sie unserem starken Verein bei und profitieren Sie von einer professionellen, kostengünstigen Beratung. Ich freue mich darauf, Sie persönlich zu unterstützen!

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Mein Tätigkeitsbereich als Lohnsteuerhilfeverein

Meine Befugnis zur Unterstützung in Steuersachen ist gesetzlich in § 4 Nr. 11 StBerG geregelt. Ich darf ausschließlich für meine Mitglieder tätig werden, wenn sie bestimmte Einkünfte erzielen.

Für wen darf ich tätig werden?

Ich kann helfen, wenn meine Mitglieder Einkünfte aus folgenden Quellen haben:
✔ Nichtselbstständige Arbeit (z. B. Gehalt, Lohn)
✔ Wiederkehrende Bezüge (z. B. Renten, Pensionen)
✔ Unterhaltsleistungen
✔ Einnahmen aus Altersvorsorgeverträgen (Pensionsfonds, Pensionskassen, Direktversicherungen nach § 22 Nr. 5 EStG)

Zusätzlich dürfen meine Mitglieder Einnahmen (nicht Einkünfte) aus anderen Einkunftsarten haben, sofern diese insgesamt 18.000 € (bei Zusammenveranlagung 36.000 €) nicht überschreiten. Dazu zählen insbesondere:
✔ Vermietung und Verpachtung
✔ Kapitalerträge (z. B. Zinsen, Dividenden)

Ausnahmen: Wann darf ich trotzdem helfen?

Falls die Einkünfte in voller Höhe steuerfrei sind, kann ich unter bestimmten Bedingungen dennoch unterstützen. Dies gilt insbesondere für:
✅ Aufwandsentschädigungen aus einer Bundes- oder Landeskasse (§ 3 Nr. 12 EStG)
✅ Nebenberufliche Tätigkeiten (Übungsleiterpauschale, Betreuerpauschalen bis zu 3.000 € bzw. 840 € pro Jahr, § 3 Nr. 26, 26a, 26b EStG)
✅ Bestimmte Einnahmen aus Photovoltaikanlagen (§ 3 Nr. 72 EStG)

Arbeitnehmer

Nutzen Sie alle steuerlichen Vorteile, die Ihnen zustehen! Ich helfe Ihnen dabei, Werbungskosten, Pendlerpauschalen und andere Freibeträge optimal geltend zu machen. So holen Sie das Beste aus Ihrer Steuererklärung heraus und zahlen nicht mehr als nötig.

Rentner

Viele Rentner wissen nicht, dass sie steuerpflichtig sind oder zu viel Steuern zahlen. Ich prüfe Ihre Steuerpflicht, unterstütze Sie bei der Steuererklärung und sorge dafür, dass Sie von allen relevanten Entlastungen profitieren.

Studenten

Auch als Student können Sie sich Steuern zurückholen! Studienkosten, Fahrtkosten oder Nebenjobs – ich zeige Ihnen, welche Ausgaben steuerlich absetzbar sind und wie Sie sich finanzielle Vorteile sichern können.

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